Aktuelle Neuigkeiten rund um MEDUO

zurück zur Übersicht

MEDUO Medienagentur im Wachstum


Liebe Kunden der MEDUO Medienagentur,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die MEDUO Medienagentur weiterhin wächst und sich stetig entwickelt, um Ihnen noch bessere Dienstleistungen anbieten zu können. Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität, und wir sind stolz darauf, Ihnen stets innovative Lösungen und hochwertige Dienstleistungen anzubieten.

Verzicht auf Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UstG

In der Vergangenheit haben wir als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf die Umsatzsteuer verzichtet. Dies ermöglichte uns, Ihnen unsere Dienstleistungen zu netto-Preisen anzubieten. Ihre Treue und Unterstützung haben uns dazu ermutigt, unsere Leistungen weiter auszubauen.

Wechsel zur Regelbesteuerung gemäß § 19 Abs. 2 UstG

Um den steigenden Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden, haben wir uns dazu entschlossen, ab dem 01.01.2024 auf die Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UstG zu verzichten und zur Regelbesteuerung gemäß § 19 Abs. 2 UStG zu wechseln. Dieser Schritt ermöglicht es uns, Ihnen weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten und gleichzeitig eine transparente Abrechnung inkl. ausgewiesener Umsatzsteuer zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Unternehmen die Umsatzsteuer nun gemäß der Regelbesteuerung in Rechnung gestellt bekommen. Dies ermöglicht es Ihnen jedoch, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen und somit zurückzufordern.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch weiterhin als geschätzten Kunden betreuen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Peter Gierak
MEDUO Medienagentur